Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
Vorsorgevollmacht für Ehepaare — warum die Ehe allein nicht reicht
Ja, auch Ehepaare brauchen eine eigene Vorsorgevollmacht: Die seit 2023 geltende gesetzliche Ehegatten-Notvertretung nach § 1358 BGB gilt nur für maximal sechs Monate und ausschließlich für Gesundheitsangelegenheiten — Vermögens- und Bankangelegenheiten deckt sie nicht ab.
Quelle: § 1358 BGB
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass der Trauschein automatisch zur gegenseitigen Vertretung berechtigt — ein weit verbreiteter Irrtum. Seit der Reform 2023 gibt es zwar ein gesetzliches Ehegatten-Notvertretungsrecht, es ist aber bewusst eng begrenzt: sechs Monate, nur Gesundheitssorge, und es entfällt vollständig, sobald eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Für Bankgeschäfte, Mietverträge oder Behördenangelegenheiten des Partners gilt es gar nicht. Eine eigene Vorsorgevollmacht schließt genau diese Lücke und gilt zeitlich unbegrenzt. Ein Beispiel aus der Praxis: Erleidet ein Ehepartner einen Schlaganfall, darf der andere in den ersten sechs Monaten zwar über die medizinische Behandlung mitentscheiden, nicht aber die gemeinsame Miete überweisen, den Handyvertrag kündigen oder eine dringend nötige Reparatur am Auto in Auftrag geben, weil dafür schlicht keine gesetzliche Grundlage existiert. Wer diese Lücke kennt, richtet die eigene Vollmacht von vornherein so breit aus, dass sowohl die kurzfristige Gesundheitssorge als auch die dauerhafte Vermögenssorge lückenlos abgedeckt sind, unabhängig davon, wie lange die Handlungsunfähigkeit tatsächlich andauert.
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Typische Situation
Diese Punkte tauchen bei für ehepaare besonders häufig auf.
- Ihr geht davon aus, dass ihr euch als Ehepaar automatisch vertreten könnt — das stimmt nur eingeschränkt
- Einer von euch soll im Ernstfall auch Bankgeschäfte und Verträge des anderen regeln können
- Die gesetzliche Notvertretung nach § 1358 BGB reicht euch nach sechs Monaten nicht mehr
- Ihr wollt beide gegenseitig bevollmächtigt sein, nicht nur eine Person einseitig
So funktioniert es
In 3 Schritten zur fertigen Vorsorgevollmacht.
Vollmacht für beide Partner erstellen
Jeder Ehepartner erstellt eine eigene Vollmacht zugunsten des anderen — zwei separate Dokumente, damit beide Seiten abgesichert sind.
Vermögens- und Gesundheitssorge einschließen
Anders als die gesetzliche Notvertretung deckt eure Vollmacht auch Bankgeschäfte, Verträge und Behördenangelegenheiten ab, nicht nur Gesundheitsfragen.
Unterschreiben und aufbewahren
Beide unterschreiben eigenhändig mit Ort und Datum; bewahrt je eine Kopie griffbereit auf, idealerweise zusätzlich beim jeweils anderen Partner.
FAQ
Häufige Fragen
Reicht die gesetzliche Ehegatten-Notvertretung nicht aus?
Sie deckt nur die ersten sechs Monate ab und ausschließlich Angelegenheiten der Gesundheitssorge — etwa die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung. Vermögensangelegenheiten wie Kontozugriff, Mietzahlungen oder Vertragskündigungen sind davon ausdrücklich nicht erfasst, wofür weiterhin eine eigene Vollmacht nötig bleibt.
Was passiert nach Ablauf der sechs Monate ohne eigene Vollmacht?
Ohne eigene Vorsorgevollmacht kann dann ein gerichtlich bestellter Betreuer notwendig werden — selbst für den eigenen Ehepartner. Das Betreuungsgericht wählt die Person aus, was nicht zwingend der Ehepartner sein muss, auch wenn er meist bevorzugt wird.
Sollten wir eine gemeinsame oder zwei getrennte Vollmachten erstellen?
Rechtlich braucht jede Person eine eigene, individuell unterschriebene Vollmacht zugunsten der anderen — ein gemeinsames Dokument für beide Richtungen ist nicht vorgesehen. In der Praxis erstellt ihr also zwei spiegelbildliche Vollmachten.
Gilt die Vollmacht auch, wenn wir uns später trennen?
Eine Vollmacht bleibt bestehen, bis sie widerrufen wird — eine Trennung hebt sie nicht automatisch auf. Nach einer Trennung sollte die Vollmacht deshalb aktiv widerrufen und gegebenenfalls neu zugunsten einer anderen Vertrauensperson erstellt werden.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Diese Seite bietet eine strukturierte Vorlage für eure gegenseitige Vorsorgevollmacht, aber keine Beratung zu eurem individuellen Güterstand oder komplexen Vermögensfragen. Bei Gütergemeinschaft, internationalem Vermögen oder Unternehmensbeteiligungen empfehlen wir eine individuelle Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familien- und Erbrecht.
Weitere Situationen
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