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Vorsorgevollmacht-Generator14 Min. LesezeitVeröffentlicht: 19. April 2026

Zentrales Vorsorgeregister: Eintrag, Kosten und warum er entscheidend ist

Von der Vorsorgevollmacht-Generator Redaktion·Geprüft auf Rechtsstand 2026
Archivordner mit deutschen Rechtsdokumenten und Notariatsstempel auf warmem Holzschreibtisch, nachmittägliches Licht

Du hast dir die Mühe gemacht, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen — sorgfältig, mit echten Wünschen und klaren Regelungen. Aber wenn das Dokument nur in deiner Schublade liegt und nirgendwo registriert ist, kann es im schlimmsten Fall niemand rechtzeitig finden. Genau hier kommt das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer ins Spiel.

Das ZVR ist die einzige nationale Datenbank für Vorsorgedokumente in Deutschland. Jedes Amtsgericht, das ein Betreuungsverfahren eröffnet, ist gesetzlich verpflichtet, zuerst im ZVR nachzuschlagen. Wenn dort kein Eintrag steht — und das Gericht deine Vollmacht damit nicht kennt — wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt, auch wenn du eine perfekte Vollmacht ausgefüllt hast.

In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige: Was das ZVR ist, was dort eingetragen wird (und was nicht), wie die Registrierung Schritt für Schritt funktioniert, was sie kostet und welche fünf Fehler du unbedingt vermeiden solltest.

Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?

Das Zentrale Vorsorgeregister wurde 2005 von der Bundesnotarkammer eingerichtet. Es ist eine zentrale Datenbank, in der Bürgerinnen und Bürger den Verwahrort ihrer Vorsorgedokumente hinterlegen können — also wo das Original ihrer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung zu finden ist.

Die Rechtsgrundlage liefert § 78a der Bundesnotarordnung (BNotO). Darin wird die Bundesnotarkammer ausdrücklich beauftragt, ein Vorsorgeregister zu führen, das Gerichten und Behörden die Möglichkeit gibt, Vorsorgeurkunden zu ermitteln. Das Bundesjustizministerium hat die entsprechende Verordnung erlassen, die das Verfahren regelt.

Das ZVR ist kein öffentliches Register. Einzelpersonen oder Dritte können nicht einfach nachschauen, ob du eine Vollmacht hinterlegt hast. Der Zugriff ist auf Gerichte und Behörden im Rahmen konkreter Betreuungsverfahren beschränkt.

Die gesetzliche Grundlage: § 78a BNotO

§ 78a BNotO verpflichtet die Bundesnotarkammer, ein zentrales Vorsorgeregister zu führen, das folgende Funktionen erfüllt:

  • Erfassung von Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen)
  • Auskunftserteilung an Betreuungsgerichte, die Betreuungsverfahren einleiten
  • Zuverlässige Prüfung, ob eine Person Vorsorge für den Fall ihrer Handlungsunfähigkeit getroffen hat

Flankierend dazu regelt § 298 Abs. 1 FamFG, dass das Betreuungsgericht vor jeder Betreuungsanordnung beim ZVR abfragen muss. Das ist keine Kann-Vorschrift, sondern eine Pflicht. Gerichte, die diesen Schritt überspringen, handeln verfahrensfehlerhaft.

Für dich als Vollmachtgeber bedeutet das: Das Register ist nicht nur ein netter Service, sondern das entscheidende Bindeglied zwischen deiner privaten Vollmacht und dem staatlichen Betreuungssystem.

Was wird im ZVR eingetragen — und was nicht?

Hier gibt es ein wichtiges Missverständnis, das du kennen solltest: Im ZVR wird nicht der Inhalt deiner Vollmacht gespeichert. Es wird nur die Existenz des Dokuments und sein Verwahrort eingetragen.

Konkret werden folgende Angaben gespeichert:

  • Deine Personalien: Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Art des Dokuments: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung (oder eine Kombination)
  • Erstellungsdatum des Dokuments
  • Verwahrort: Wo liegt das Original? Zuhause, beim Notar, bei einer Vertrauensperson?
  • Name und Anschrift des Bevollmächtigten (bei Vorsorgevollmacht)
  • Datum eines Widerrufs (wenn die Vollmacht widerrufen wurde)

Was das ZVR ausdrücklich nicht enthält:

  • Den Volltext oder Inhalt der Vollmacht
  • Medizinische Wünsche oder Behandlungsanweisungen aus der Patientenverfügung
  • Vermögenswerte oder finanzielle Regelungen
  • Das originale Dokument selbst (es liegt weiterhin bei dir oder beim Notar)

Das Gericht bekommt also nur die Information: "Diese Person hat eine Vorsorgevollmacht. Das Original liegt bei [Verwahrort]." Dann kann das Gericht das Dokument anfordern und prüfen, ob ein Bevollmächtigter vorhanden ist und handeln kann.

Warum der ZVR-Eintrag entscheidend ist

Stell dir folgendes Szenario vor: Du bist nach einem Unfall nicht mehr in der Lage, für dich selbst zu entscheiden. Deine Vorsorgevollmacht liegt ordentlich ausgefüllt und unterschrieben in einer Mappe in deinem Schlafzimmer. Das Amtsgericht eröffnet ein Betreuungsverfahren und fragt beim ZVR an.

Wenn kein Eintrag im ZVR vorhanden ist, lautet die Antwort: "Keine Vorsorgeurkunde bekannt." Das Gericht bestellt daraufhin einen gesetzlichen Betreuer — möglicherweise einen fremden Berufsbetreuer. Deine Wünsche, deine Vertrauensperson, deine Vorstellungen von der eigenen Versorgung spielen keine Rolle mehr, weil das Gericht von ihnen schlichtweg nichts weiß.

Der ZVR-Eintrag verhindert genau das. Gerichte fragen bei jedem Betreuungsverfahren automatisch an — du musst nicht extra darauf hinweisen, dass eine Vollmacht existiert. Das System funktioniert nur dann zuverlässig, wenn du eingetragen bist.

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Welche Dokumente können eingetragen werden?

Im ZVR können drei Arten von Vorsorgeurkunden registriert werden, die häufig gemeinsam erstellt werden:

1. Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine oder mehrere Personen, für dich zu handeln, wenn du es selbst nicht mehr kannst. Sie kann Vermögensangelegenheiten, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und andere Lebensbereiche umfassen. Ob sie beglaubigt sein muss, hängt vom Anwendungsfall ab.

2. Patientenverfügung

Die Patientenverfügung enthält deine Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass du nicht mehr entscheidungsfähig bist. Sie kann ebenfalls im ZVR hinterlegt werden, damit Ärzte und Betreuungsrichter wissen, dass eine solche Verfügung existiert.

3. Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung kannst du dem Gericht mitteilen, wen du dir als Betreuer wünschst — oder wen du ausdrücklich nicht als Betreuer haben möchtest. Das Gericht ist nicht strikt daran gebunden, muss aber berücksichtigen, was du dir gewünscht hast. Eine Betreuungsverfügung kann zusätzlich zu einer Vollmacht oder als Alternative sinnvoll sein.

Schritt-für-Schritt: Online-Registrierung bei vorsorgeregister.de

Die Registrierung läuft vollständig online über www.vorsorgeregister.de. Du brauchst dafür:

  • Dein ausgefülltes Vorsorgedokument (oder zumindest die Grunddaten: Datum, Bevollmächtigter, Verwahrort)
  • Eine gültige E-Mail-Adresse
  • Eine Kreditkarte oder ein anderes digitales Zahlungsmittel (für die Gebühr)

Schritt 1: Registrierung auf vorsorgeregister.de

Rufe die Website www.vorsorgeregister.de auf und wähle "Neuregistrierung". Du wirst durch ein Formular geführt, in dem du deine Personalien eingibst: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und E-Mail-Adresse.

Schritt 2: Dokumentdaten eingeben

Im nächsten Schritt gibst du an, welche Dokumente du registrieren möchtest. Für jedes Dokument gibst du an:

  • Art des Dokuments (Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung)
  • Datum der Erstellung
  • Verwahrort (z. B. "Privatwohnung, Schublade im Büro" oder "Notarielles Verwahren, Notarin Dr. Müller, Musterstraße 1, 80331 München")
  • Name und Anschrift des Bevollmächtigten (bei Vorsorgevollmacht)

Schritt 3: Gebühr bezahlen

Die Registrierungsgebühr beträgt 20 Euro einmalig für eine Person. Wenn du eine zweite Person in denselben Vorgang aufnehmen möchtest (z. B. deinen Partner), fällt eine weitere Gebühr von 5 Euro an. Die Zahlung erfolgt sicher über das Online-System der Bundesnotarkammer.

Schritt 4: Bestätigung und Registrierungsnachweis

Nach der Zahlung erhältst du per E-Mail eine Bestätigung und einen Registrierungsnachweis mit deiner persönlichen Registrierungsnummer. Bewahre diesen Nachweis auf — er ist dein Beleg, dass dein Dokument registriert ist.

Kosten im Überblick

VorgangKosten
Erstregistrierung (eine Person)20 €
Zusätzliche Person im selben Vorgang5 €
Änderung bestehender Angabenkeine zusätzliche Gebühr
Widerruf / Löschung des Eintragskeine Gebühr
Neue Registrierung nach Löschungwieder 20 €

20 Euro für eine lebenslange Registrierung ist einer der günstigsten Rechtsschutzmaßnahmen, die es gibt. Im Vergleich dazu kostet allein die Beratung beim Notar für die Vollmacht oft 100 Euro oder mehr.

ZVR vs. eigene Aufbewahrung vs. Anwalts-Verwahrung

Viele Menschen gehen davon aus, dass es ausreicht, ihre Vollmacht sorgfältig aufzubewahren oder bei einem Anwalt zu hinterlegen. Ein direkter Vergleich zeigt, warum der ZVR-Eintrag keine Alternative, sondern eine Ergänzung ist:

AufbewahrungsartFür Gericht sichtbar?KostenErreichbarkeit im Notfall
Nur zuhauseNein0 €Niedrig (Wohnung versperrt, kein Zugang)
Nur beim AnwaltNein10–30 € / JahrMittel (außerhalb Bürozeiten schwierig)
Nur beim NotarNein20–50 € einmaligMittel (Notar muss kontaktiert werden)
ZVR-Eintrag + Aufbewahrung zuhauseJa (automatisch)20 € einmaligHoch (Gericht findet Verwahrort und kontaktiert die Vertrauensperson)
ZVR-Eintrag + notarielle VerwahrungJa (automatisch)20 € + NotarkostenSehr hoch (Notar ist über ZVR erreichbar)

Das Entscheidende: Ohne ZVR-Eintrag weiß das Gericht schlicht nicht, dass eine Vollmacht existiert. Die beste Vollmacht nützt nichts, wenn sie niemand kennt.

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Was passiert ohne ZVR-Eintrag?

Das Betreuungsverfahren läuft in Deutschland folgendermaßen ab: Wenn eine Person handlungsunfähig wird (durch Unfall, Krankheit, Demenz), kann jede Person oder das Krankenhaus beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht leitet dann ein Verfahren ein.

Die erste Pflichthandlung des Gerichts ist die Anfrage beim ZVR. Wenn dort kein Eintrag vorhanden ist, nimmt das Gericht an, dass keine Vorsorge getroffen wurde, und bestellt einen Betreuer von Amts wegen. Dieser Betreuer — oft ein Fremder ohne persönliche Kenntnisse über dich — übernimmt dann alle Entscheidungskompetenzen, die du eigentlich deiner Vertrauensperson übertragen wolltest.

Das ist keine Theorie. In Deutschland werden jährlich über 1,3 Millionen Menschen gesetzlich betreut. Ein erheblicher Teil davon hatte zwar eine Vollmacht erstellt, diese aber nie im ZVR registriert.

5 typische Fehler beim ZVR-Eintrag

1. Adresswechsel nicht im ZVR aktualisieren

Der häufigste Fehler: Du ziehst um, aber der Verwahrort oder deine Anschrift im ZVR bleibt unverändert. Das Gericht kann dich dann nicht mehr kontaktieren oder findet die Vollmacht am alten Verwahrort nicht. Lösung: Nach jedem Umzug und immer wenn sich der Verwahrort ändert, das ZVR-Konto aktualisieren.

2. Tod des Bevollmächtigten nicht gemeldet

Wenn die bevollmächtigte Person stirbt und du keinen Ersatzbevollmächtigten in der Vollmacht benannt hast oder das ZVR nicht aktualisierst, steht ein toter Bevollmächtigter im Register. Das Gericht kontaktiert ihn vergeblich und bestellt möglicherweise trotzdem einen Betreuer. Lösung: Vollmacht mit Ersatzbevollmächtigtem ausstatten und bei Tod sofort ZVR aktualisieren.

3. Widerruf der Vollmacht nicht eintragen

Du hast deine Vorsorgevollmacht widerrufen und eine neue erstellt, aber vergessen, den Widerruf im ZVR zu vermerken. Das Gericht findet die alte Vollmacht und kontaktiert möglicherweise eine Person, die du längst nicht mehr bevollmächtigt hast. Lösung: Jede Änderung oder jeder Widerruf sofort im ZVR dokumentieren.

4. Mehrere Vollmachten, nur eine eingetragen

Du hast im Laufe der Jahre mehrere Vollmachten erstellt — eine alte liegt noch irgendwo, eine neue ist die gültige. Im ZVR steht aber nur die alte. Das kann zu Verwirrung führen. Lösung: Immer nur die aktuelle, gültige Vollmacht im ZVR führen. Alte Einträge aktualisieren oder löschen.

5. Eintrag erst nach dem Notfall anlegen wollen

Manche Menschen denken: "Das mache ich dann, wenn es nötig wird." Aber im Notfall bist du nicht mehr handlungsfähig und kannst dich nicht mehr selbst einloggen. Der ZVR-Eintrag muss jetzt angelegt werden — solange du es noch kannst.

ZVR-Eintrag ändern oder löschen

Änderungen am ZVR-Eintrag sind jederzeit möglich und kostenlos. Du kannst dich auf www.vorsorgeregister.de mit deinen Zugangsdaten einloggen und folgende Änderungen vornehmen:

  • Anschrift aktualisieren
  • Neuen Verwahrort eingeben
  • Bevollmächtigte Person ändern
  • Widerruf einer Vollmacht eintragen
  • Neues Dokument hinzufügen oder bestehendes löschen

Eine vollständige Löschung deines Eintrags ist ebenfalls kostenlos möglich. Wenn du später wieder eine Vollmacht erstellt und sie registrieren möchtest, fällt die Grundgebühr von 20 Euro erneut an.

Tipp: Richte eine jährliche Erinnerung in deinem Kalender ein, um den ZVR-Eintrag zu überprüfen — besonders nach Umzügen, Scheidungen oder anderen Lebensveränderungen.

ZVR vs. Notariat: Wann reicht der ZVR-Eintrag allein?

Der ZVR-Eintrag allein reicht für den Betreuungsschutz aus. Das Gericht fragt beim ZVR an, findet deinen Eintrag und weiß, wo die Vollmacht liegt — das ist der Schutz, den das Register bietet.

Eine notarielle Beteiligung ist zusätzlich sinnvoll, wenn:

  • Du Immobilien besitzt, die dein Bevollmächtigter verwalten oder verkaufen soll (§ 29 GBO)
  • Du ein Unternehmen führst und Handelsregister-Einträge möglich sind (§ 12 HGB)
  • Du sicherstellen möchtest, dass deine Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vollmachtserstellung dokumentiert ist
  • Du eine besonders hohe Rechtssicherheit wünschst, etwa bei größerem Vermögen oder komplexen Familiensituationen

Für die klassische Vorsorgevollmacht einer Privatperson ohne Immobilienbesitz ist der ZVR-Eintrag in Kombination mit einer sorgfältig erstellten Vollmacht die kostengünstigste und gleichzeitig sichere Lösung. Wann eine Beglaubigung darüber hinaus notwendig ist, erklärt dieser Artikel.

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Die Vollmacht selbst: auf das Muster kommt es an

Die Registrierung im ZVR nützt nur so viel, wie die Vollmacht selbst wert ist. Eine lückenhafte, unklare oder veraltete Vollmacht kann — auch wenn sie im ZVR steht — dazu führen, dass das Gericht trotzdem einen Betreuer für bestimmte Bereiche bestellt, die die Vollmacht nicht abdeckt.

Achte darauf, dass deine Vollmacht folgende Bereiche ausdrücklich enthält:

  • Gesundheitssorge (inkl. lebensverlängernde Maßnahmen, Operationseinwilligungen)
  • Vermögenssorge und Bankgeschäfte
  • Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung
  • Behördengänge und Vertretung gegenüber Ämtern
  • Post und Fernmeldeverkehr

Ein rechtssicheres Muster mit allen wichtigen Bereichen findest du hier.

FAQs zum Zentralen Vorsorgeregister

Kann jeder ins ZVR schauen, ob ich eine Vollmacht habe?

Nein. Das ZVR ist kein öffentliches Register. Nur Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörden erhalten im Rahmen konkreter Verfahren Auskunft. Weder deine Verwandten noch dein Arbeitgeber noch fremde Personen können das Register einsehen.

Muss ich die Vollmacht selbst beim ZVR einreichen?

Nein. Du gibst dem ZVR nur die Existenz und den Verwahrort bekannt — nicht den Inhalt oder eine Kopie des Dokuments. Das Original verbleibt bei dir oder deinem Notar.

Reicht es, wenn mein Notar die Vollmacht verwahrt, ohne ZVR-Eintrag?

Nein. Notarielle Verwahrung und ZVR-Eintrag sind zwei verschiedene Dinge. Das Gericht weiß ohne ZVR-Eintrag nicht, dass eine Vollmacht existiert — auch nicht, dass sie beim Notar liegt. Du brauchst beides: Verwahrung beim Notar (optional) und ZVR-Eintrag (empfehlenswert).

Wie lange dauert die Registrierung?

Die Online-Registrierung dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Der Eintrag ist nach der Zahlung sofort aktiv.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Du musst den Eintrag selbst aktualisieren. Das ist kostenlos und funktioniert über das Online-Portal. Vergisst du es, kann das Gericht im Ernstfall nicht korrekt kontaktieren.

Kann ich mehrere Vollmachten registrieren?

Ja. Du kannst im ZVR mehrere Dokumente hinterlegen — also gleichzeitig Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung registrieren. Das ist mit der Grundgebühr von 20 Euro abgedeckt.

Gilt der ZVR-Eintrag auch im Ausland?

Das ZVR gilt nur in Deutschland. Wenn du regelmäßig im Ausland bist oder dort lebst, solltest du prüfen, ob im jeweiligen Land ähnliche Register existieren und ob deine deutsche Vollmacht dort anerkannt wird. Für Bankgeschäfte im Ausland können besondere Anforderungen gelten.

Was kostet die Registrierung wirklich — gibt es versteckte Gebühren?

Nein, es gibt keine versteckten Gebühren. Du zahlst einmalig 20 Euro für die Registrierung einer Person. Änderungen und Löschungen sind kostenlos. Eine zweite Person (z. B. Partner) im selben Vorgang kostet 5 Euro zusätzlich.

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