Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem du einer oder mehreren Vertrauenspersonen die Befugnis überträgst, in deinem Namen zu handeln — und zwar für den Fall, dass du das selbst nicht mehr kannst. Das kann nach einem Unfall sein, nach einer schweren Erkrankung oder einfach wegen eines altersbedingten Abbaus deiner geistigen Fähigkeiten.
Der Kerngedanke ist einfach: Du bestimmst heute, wer morgen für dich entscheidet. Nicht das Gericht, nicht das Amt, nicht ein fremder Betreuer — sondern die Person, der du vertraust. Das ist ein fundamentales Recht auf Selbstbestimmung, das du nur durch eine rechtzeitig erstellte Vorsorgevollmacht ausüben kannst.
Ohne eine solche Vollmacht hat selbst dein Ehepartner, deine Kinder oder deine engsten Freunde keine automatische rechtliche Befugnis, für dich zu handeln. Das deutsche Recht kennt keine automatische Bevollmächtigung durch Verwandtschaft — weder bei Ehepaaren noch bei Eltern und erwachsenen Kindern. Wer glaubt, die eigene Familie würde „das schon regeln", irrt sich und riskiert eine staatliche Betreuung.
Warum braucht jeder eine Vorsorgevollmacht?
Vorsorgevollmachten werden häufig als „Thema für alte Menschen" abgetan. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Jeder Mensch ab 18 Jahren kann jederzeit durch Unfall, Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbst entscheiden kann. Unfälle treffen alle Altersgruppen. Schlaganfälle, Krebserkrankungen und schwere Depressionen betreffen zunehmend auch Menschen in den Dreißigern und Vierzigern.
Ohne Vorsorgevollmacht läuft in Deutschland folgendes ab: Ein Gericht bestellt einen gesetzlichen Betreuer. Das kann ein Familienmitglied sein — muss es aber nicht. Oft werden berufsmäßige Betreuer bestellt, die völlig fremd sind. Sie entscheiden dann über medizinische Behandlungen, über dein Vermögen, über deinen Wohnort. Das gerichtliche Betreuungsverfahren dauert Wochen und kostet Geld. Und der Betreuer muss regelmäßig beim Gericht Rechenschaft ablegen — ein bürokratischer Aufwand, den niemand braucht, der rechtzeitig vorgesorgt hat.
Eine Vorsorgevollmacht verhindert genau das. Sie ist die einfachste und wirksamste Form der Eigenvorsorge — und sie kostet in einfachen Fällen nichts.
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Was passiert ohne Vorsorgevollmacht — ein reales Szenario
Familie Meier, 2023: Der 47-jährige Michael erleidet einen Schlaganfall und ist für mehrere Wochen bewusstlos. Seine Ehefrau Sabine geht zur Bank, um dringende Rechnungen zu bezahlen. Die Bank verweigert ihr den Zugriff auf das gemeinsame Konto — weil kein gemeinsames Konto, sondern zwei Einzelkonten existieren und Michael kein Einzelkonto auf Sabines Namen hatte. Sabine muss beim Betreuungsgericht einen Antrag stellen. Das dauert in ihrem Fall drei Wochen. In dieser Zeit kann sie keine Rechnungen zahlen, keinen Pflegedienst beauftragen und keine medizinischen Entscheidungen gegenüber der Klinik vertreten.
Dieses Szenario ist kein Einzelfall. Es wiederholt sich täglich in Deutschland — in abgewandelter Form, aber mit dem gleichen Kern: Die fehlende Vollmacht erzeugt einen bürokratischen Engpass, der im schlimmsten Fall lebensrelevante Entscheidungen verzögert.
Eine einzige Seite Papier mit eigenhändiger Unterschrift hätte Sabine drei Wochen Stress, Anwaltstermine und Behördengänge erspart.
Die 7 Lebensbereiche einer Vorsorgevollmacht
Eine umfassende Vorsorgevollmacht regelt alle wichtigen Lebensbereiche. In der Praxis wird sie oft auf bestimmte Bereiche beschränkt — du kannst selbst entscheiden, wie weit deine Bevollmächtigung gehen soll. Hier sind die sieben zentralen Bereiche, die eine vollständige Vorsorgevollmacht abdeckt:
1. Gesundheitssorge und medizinische Entscheidungen
Dies ist der Kernbereich der meisten Vorsorgevollmachten. Dein Bevollmächtigter darf in alle medizinischen Behandlungen einwilligen oder sie ablehnen, mit Ärzten sprechen, Krankenakten einsehen und alle gesundheitsbezogenen Entscheidungen treffen. Besonders wichtig: Nur wenn die Vollmacht es ausdrücklich erlaubt, darf der Bevollmächtigte auch in gefährliche Eingriffe oder lebenserhaltende Maßnahmen einwilligen oder diese ablehnen.
Diese sogenannte „gefährliche Maßnahme" (§ 1829 Abs. 2 BGB) muss explizit in der Vollmacht genannt werden, sonst braucht der Bevollmächtigte zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung. Das verlangsamt Entscheidungen im schlimmsten Moment erheblich — und ist leicht durch eine klare Formulierung vermeidbar.
In Kombination mit einer Patientenverfügung ergibt sich ein vollständiges Bild: Die Patientenverfügung legt fest, welche Behandlungen du in bestimmten Situationen willst oder nicht willst. Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer diese Wünsche durchsetzt und auslegt.
2. Vermögenssorge und Bankgeschäfte
Dein Bevollmächtigter kann Bankgeschäfte in deinem Namen erledigen, Rechnungen bezahlen, dein Vermögen verwalten und bei Bedarf Immobilien verkaufen oder kaufen. Gerade dieser Bereich erfordert besonderes Vertrauen — und klare schriftliche Regelungen, damit der Bevollmächtigte weiß, was er darf und was nicht. Viele Menschen bevollmächtigen für die Vermögenssorge eine andere Person als für medizinische Entscheidungen.
Praxis-Tipp: Einige Banken verlangen eine sogenannte Bankenvollmacht zusätzlich zur allgemeinen Vorsorgevollmacht — im eigenen Formular der Bank. Kläre das frühzeitig mit deiner Bank ab und erstelle ggf. eine separate Bankvollmacht, die auf Vorrat beim Institut hinterlegt wird.
3. Aufenthaltsbestimmung und Wohnangelegenheiten
Der Bevollmächtigte darf deinen Aufenthaltsort bestimmen — zum Beispiel entscheiden, ob du in einem Pflegeheim untergebracht wirst, in deiner eigenen Wohnung bleibst oder zu einem Familienmitglied ziehst. Auch die Aufnahme in eine geschlossene Einrichtung (z. B. bei einer schweren Demenzerkrankung) fällt unter diesen Bereich, erfordert aber eine ausdrückliche Erwähnung in der Vollmacht und in bestimmten Fällen eine gerichtliche Genehmigung nach § 1831 BGB.
4. Behörden- und Ämterkontakte
Post öffnen, Behördenpost beantworten, Anträge stellen, Verträge kündigen: Dein Bevollmächtigter kann in deinem Namen mit Ämtern und Behörden kommunizieren. Das umfasst die Krankenkasse, das Finanzamt, die Rentenversicherung und alle anderen staatlichen Stellen.
5. Wohnungsangelegenheiten und Mietverträge
Falls du zur Miete wohnst oder eine Wohnung vermietest, kann dein Bevollmächtigter Mietverträge abschließen oder kündigen, Reparaturen beauftragen und alle wohnungsbezogenen Entscheidungen treffen. Auch der Verkauf einer eigenen Immobilie fällt in diesen Bereich — wobei für Immobiliengeschäfte die notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich ist.
6. Vertretung gegenüber Gerichten und Rechtsangelegenheiten
Dein Bevollmächtigter kann im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht auch rechtliche Schritte einleiten oder abwehren, Prozesse führen und Vergleiche schließen. Für die Vertretung vor Gericht gelten allerdings besondere Regeln — ein Anwaltszwang bleibt bestehen. Die Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten aber die Legitimation, einen Anwalt zu beauftragen und diesen mit allen nötigen Informationen auszustatten.
7. Post- und Telekommunikationsverkehr
Der Bevollmächtigte darf deine Post entgegennehmen und öffnen, E-Mails lesen und in deinem Namen kommunizieren. Dieser Bereich wird oft vergessen, ist aber im Alltag wichtig — zum Beispiel wenn wichtige Dokumente ankommen, die sofortige Reaktion erfordern. Fristen, Mahnungen, Versicherungsleistungen — all das läuft über Kommunikationskanäle, auf die der Bevollmächtigte Zugriff haben muss.
Vergleich: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
| Merkmal | Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung | Betreuungsverfügung |
|---|---|---|---|
| Regelt | Wer entscheidet | Was entschieden wird | Wer als Betreuer bestellt wird |
| Wirkt | Sofort, ohne Gericht | Rechtlich bindend für Ärzte | Nur wenn Betreuungsverfahren eingeleitet |
| Gerichtsbeschluss nötig? | Nein | Nein | Ja — Gericht kann abweichen |
| Schriftform Pflicht? | Ja | Ja | Empfohlen, nicht gesetzlich vorgeschrieben |
| Notar nötig? | Nur bei Immobilien | Nein | Nein |
Die Vorsorgevollmacht — wer entscheidet
Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, die für dich handelt. Sie ist personenbezogen: Du sagst, wer entscheidet. Der Bevollmächtigte interpretiert dann deinen Willen und trifft Entscheidungen in deinem besten Interesse. Eine Vorsorgevollmacht kann auch dann wirksam sein, wenn du noch handlungsfähig bist — sie entfaltet ihre Wirkung sofort, außer du legst fest, dass sie nur im Verhinderungsfall gelten soll.
Die Patientenverfügung — was entschieden werden soll
Die Patientenverfügung (geregelt in § 1827 BGB) ist inhaltsbezogen: Du sagst, was passieren soll — nicht wer entscheidet. Du legst fest, welche medizinischen Behandlungen du in bestimmten Situationen willst oder nicht willst. Zum Beispiel: „Wenn ich dauerhaft bewusstlos bin und keine Aussicht auf Wiedererlangung meines Bewusstseins besteht, will ich keine lebenserhaltenden Maßnahmen." Die Patientenverfügung bindet Ärzte rechtlich — sie müssen deinen schriftlich fixierten Willen respektieren, wenn er auf die vorliegende Situation zutrifft.
Wichtig: Eine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht ist weniger wirkungsvoll, weil unklar ist, wer sie durchsetzt und auslegt. Umgekehrt ist eine Vorsorgevollmacht ohne Patientenverfügung schwächer, weil der Bevollmächtigte bei unklaren Situationen keine konkreten Vorgaben hat. Beide Dokumente zusammen ergeben den stärksten Schutz.
Die Betreuungsverfügung — das Sicherheitsnetz
Die Betreuungsverfügung ist ein Mittelweg: Sie gilt nur, wenn tatsächlich ein staatliches Betreuungsverfahren eingeleitet wurde. Mit ihr kannst du Wünsche äußern, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll — aber du kannst das Gericht nicht zwingen, deinen Wunsch zu erfüllen. Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll als Ergänzung zu einer Vorsorgevollmacht, reicht allein aber nicht aus, um staatliche Eingriffe zu verhindern.
Der entscheidende Unterschied: Bei einer gültigen Vorsorgevollmacht wird in der Regel gar kein gesetzlicher Betreuer bestellt — die Vollmacht macht ihn überflüssig. Die Betreuungsverfügung wirkt erst, wenn das Betreuungsverfahren trotzdem eingeleitet wird.
Formvorschriften: Was muss beachtet werden?
Eine Vorsorgevollmacht muss in Deutschland bestimmte Formvorschriften erfüllen, um wirksam zu sein. Die wichtigsten Anforderungen:
Schriftform ist Pflicht
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich vorliegen. Mündliche Vereinbarungen sind nicht ausreichend. Das Dokument muss vom Vollmachtgeber (also von dir) eigenhändig unterschrieben sein — mit Datum und Ort der Unterschrift. Eine eingescannte oder digitale Unterschrift genügt nicht.
Notarielle Beurkundung: Wann nötig?
Für die meisten Bereiche reicht die einfache schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift. Notarielle Beurkundung ist in folgenden Fällen empfehlenswert oder sogar zwingend:
- Immobiliengeschäfte: Wenn der Bevollmächtigte Grundstücke oder Immobilien kaufen oder verkaufen soll, braucht die Vollmacht eine notarielle Beurkundung.
- Bankgeschäfte: Viele Banken akzeptieren nur notariell beurkundete oder beglaubigte Vollmachten, um Missbrauch zu verhindern.
- Internationale Anerkennung: Eine notariell beurkundete Vollmacht wird im Ausland eher akzeptiert.
- Erhöhte Rechtssicherheit: Ein Notar prüft die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Beurkundung — das verhindert spätere Anfechtungen wegen angeblicher Geschäftsunfähigkeit.
Die Kosten einer notariellen Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Vermögen ab. Für eine einfache Vorsorgevollmacht liegt der Mindestbetrag bei ca. 60–100 Euro.
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde
Als Alternative zur notariellen Beurkundung können die örtlichen Betreuungsbehörden (Sozialamt, Betreuungsstellen) Unterschriften auf Vorsorgevollmachten beglaubigen — für deutlich geringere Gebühren (oft 10–15 Euro). Diese Beglaubigung bescheinigt nur die Echtheit der Unterschrift, nicht den Inhalt der Vollmacht. Sie ist günstiger als der Notar und für die meisten alltäglichen Zwecke ausreichend.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Grundsätzlich kann jede volljährige, geschäftsfähige Person bevollmächtigt werden. Es gibt keine gesetzliche Beschränkung auf Familienangehörige. Du kannst also auch enge Freunde, Lebenspartner ohne Trauschein oder Nachbarn bevollmächtigen. Entscheidend ist das Vertrauen, nicht der Verwandtschaftsgrad.
Du kannst auch mehrere Personen bevollmächtigen — entweder gemeinschaftlich (beide müssen zustimmen) oder unabhängig voneinander (jeder darf allein handeln). Letzteres ist in der Praxis einfacher zu handhaben, erfordert aber eine sorgfältige Auswahl der Personen.
Eine Besonderheit gilt für berufsmäßige Betreuer und Pflegekräfte: Sie dürfen grundsätzlich nicht als Bevollmächtigte eingesetzt werden, wenn sie in einem Betreuungsverhältnis zu dir stehen — das soll Interessenkonflikte verhindern (§ 1814 Abs. 3 BGB).
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Kosten: Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
| Weg | Kosten | Geeignet für |
|---|---|---|
| Selbst erstellt (Generator/Vorlage) | 0 – 15 € | Einfache Verhältnisse, keine Immobilien |
| Beglaubigung Betreuungsbehörde | 10 – 15 € | Erhöhte Akzeptanz bei Ämtern |
| Notarielle Beurkundung | 60 – 300 € (je nach Vermögen) | Immobilien, Bankgeschäfte, Ausland |
| Anwaltliche Beratung + Erstellung | 150 – 500 € | Komplexe Vermögenssituationen |
| Registrierung im ZVR | 13 – 25 € (einmalig) | Immer empfohlen |
Für die meisten Menschen ist die Kombination aus kostenloser oder günstig erstellter Vollmacht plus ZVR-Registrierung ausreichend und empfehlenswert. Wer Immobilien besitzt oder komplexe Vermögensverhältnisse hat, sollte die notarielle Beurkundung nicht scheuen — die Kosten sind im Vergleich zum möglichen Schaden minimal.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR)
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) ist eine bundesweite Datenbank, in der du deine Vorsorgevollmacht eintragen lassen kannst. Gerichte und Betreuungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, das ZVR zu befragen, bevor sie einen Betreuer bestellen.
Die Registrierung kostet zwischen 13 und 25 Euro, je nachdem ob du die Eintragung online oder per Post vornimmst. Die Eintragung enthält keine Kopie der Vollmacht, sondern nur die Information, dass eine Vollmacht existiert und wer als Bevollmächtigter eingetragen ist.
Praxis-Tipp: Lass deine Vorsorgevollmacht direkt nach der Unterzeichnung im ZVR registrieren. Im Notfall — zum Beispiel wenn du nach einem Unfall im Krankenhaus liegst — kann das Gericht innerhalb von Minuten prüfen, ob eine Vollmacht existiert. Das erspart deiner Familie einen gerichtlichen Betreuungsantrag.
Häufige Fehler bei der Vorsorgevollmacht
Diese Fehler sehen Anwälte, Notare und Betreuungsbehörden immer wieder — und sie können die Wirksamkeit der Vollmacht gefährden:
Fehler 1: Zu allgemein formuliert
Eine Vollmacht, die nur sagt „Ich bevollmächtige XY, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten", ist in manchen Bereichen nicht ausreichend präzise. Für gefährliche medizinische Maßnahmen (§ 1829 BGB), freiheitsentziehende Unterbringungen (§ 1831 BGB) und Immobiliengeschäfte braucht es konkrete Formulierungen. Lösung: Nutze einen strukturierten Generator, der jeden Bereich einzeln abfragt und korrekte Formulierungen vorgibt.
Fehler 2: Kein Ersatzbevollmächtigter
Was passiert, wenn dein Bevollmächtigter stirbt, erkrankt oder die Vollmacht ablehnt? Ohne Ersatzbevollmächtigten fällt die Vollmacht ins Leere und ein Betreuer muss vom Gericht bestellt werden. Lösung: Benenne immer mindestens eine Ersatzperson mit vollständigen Personendaten.
Fehler 3: Original nicht auffindbar
Eine Vollmacht nützt nichts, wenn sie im Notfall nicht gefunden wird. Das Bankschließfach ist als alleiniger Aufbewahrungsort besonders problematisch: Im Notfall kann der Bevollmächtigte ohne die Vollmacht nicht auf das Schließfach zugreifen — ein Henne-Ei-Problem. Lösung: Original beim Bevollmächtigten, Kopie zuhause, ZVR-Registrierung als Backup.
Fehler 4: Zu spät erstellt
Eine Vorsorgevollmacht kann nur erstellt werden, solange du noch geschäftsfähig bist. Wenn Demenz oder Bewusstlosigkeit bereits eingetreten sind, ist es zu spät. Lösung: Heute erstellen — nicht erst wenn der Ernstfall droht.
Fehler 5: Veraltete Vollmacht ohne Aktualisierung
Manche Banken und Behörden akzeptieren keine Vollmachten, die älter als fünf bis zehn Jahre sind — auch wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Nach der Betreuungsrechtsreform vom 1. Januar 2023 kann es zudem sein, dass ältere Vollmachten Formulierungen enthalten, die nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entsprechen. Lösung: Vollmacht alle fünf Jahre überprüfen und ggf. mit neuem Datum neu unterzeichnen.
Fehler 6: Bedingte statt unbedingter Vollmacht
Manche Menschen formulieren die Vollmacht so, dass sie nur bei bestimmten Bedingungen gilt — „nur wenn ich im Koma liege" oder „nur bei schwerer Demenz". Das klingt sinnvoll, ist aber in der Praxis schwierig: Wer stellt fest, ob die Bedingung eingetreten ist? Wann genau? Und wer hat dabei Beweislast? Eine bedingte Vollmacht kann im schlimmsten Moment wirkungslos bleiben. Lösung: Unbedingte Vollmacht erstellen und inhaltliche Grenzen durch eine Patientenverfügung setzen.
Widerruf der Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden — solange du noch geschäftsfähig bist. Für den Widerruf gelten keine besonderen Formvorschriften: Du kannst die Vollmacht mündlich, schriftlich oder durch Vernichtung des Originals widerrufen.
Wichtig beim Widerruf:
- Informiere den Bevollmächtigten schriftlich.
- Fordere alle Ausfertigungen der Vollmacht zurück.
- Wenn die Vollmacht im ZVR eingetragen ist, lass die Eintragung löschen.
- Wenn eine Bank oder Behörde eine Kopie hat, informiere diese schriftlich.
- Erstelle ggf. sofort eine neue Vollmacht mit einer anderen Person.
Nur wenn alle Ausfertigungen zurückgegeben und alle relevanten Stellen informiert wurden, ist der Widerruf vollständig wirksam. Ein vergessenes Exemplar beim Hausarzt oder der Bank kann dazu führen, dass die widerrufene Vollmacht versehentlich noch genutzt wird.
Zeitrahmen: Wie lange dauert was?
Zur Orientierung, wie lange die einzelnen Schritte in der Praxis dauern:
- Vorsorgevollmacht mit Generator erstellen: 15–45 Minuten (je nach Komplexität).
- Notartermin: 1–3 Wochen Wartezeit, Termin selbst ca. 30–60 Minuten.
- Beglaubigung durch Betreuungsbehörde: Oft ohne Termin, ca. 15 Minuten vor Ort.
- ZVR-Registrierung online: Ca. 10 Minuten, Bestätigung kommt innerhalb weniger Tage per Post.
- Gerichtliche Betreuungsverfahren ohne Vollmacht: Typisch 3–8 Wochen bis zur Bestellung eines Betreuers — in Notfällen gibt es vorläufige Beschlüsse, aber die reguläre Bestellung dauert.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt eine Vorsorgevollmacht auch im Ausland?
Das hängt vom jeweiligen Land ab. In vielen europäischen Ländern wird eine notariell beurkundete deutsche Vorsorgevollmacht anerkannt, insbesondere wenn sie mit einer Apostille versehen ist. In Ländern außerhalb der EU ist die Akzeptanz unterschiedlich. Wer häufig im Ausland ist oder dort Vermögen besitzt, sollte die Vollmacht notariell beurkunden lassen und ggf. einen Anwalt im Zielland konsultieren.
Kann ich mehrere Personen gleichzeitig bevollmächtigen?
Ja. Du kannst mehrere Personen bevollmächtigen — entweder so, dass jede Person allein handeln kann (Einzelvertretung), oder so, dass beide gemeinsam handeln müssen (Gesamtvertretung). Die Einzelvertretung ist im Alltag praktischer; die Gesamtvertretung bietet mehr Kontrolle, kann aber in Notfällen langsamer sein.
Was passiert, wenn mein Bevollmächtigter die Vollmacht missbraucht?
Das ist ein reales Risiko bei jeder Vollmacht. Du kannst es minimieren durch: sorgfältige Auswahl der Person, klare Formulierung der Grenzen, Benennung eines zweiten Bevollmächtigten als Kontrolle und — wenn du besonders sicher sein möchtest — die Pflicht, regelmäßig Rechenschaft abzulegen. Ein Missbrauch der Vollmacht ist strafbar (§ 266 StGB: Untreue) und zivilrechtlich haftbar.
Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Eine Vorsorgevollmacht gilt unbegrenzt, solange sie nicht widerrufen wird. Es gibt keine gesetzliche Befristung. Trotzdem empfiehlt es sich, die Vollmacht alle fünf Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren — sowohl wegen geänderter persönlicher Umstände als auch wegen möglicher Gesetzesänderungen.
Fazit: Vorsorgevollmacht als Akt der Fürsorge
Eine Vorsorgevollmacht ist kein Dokument für den Tod, sondern für das Leben. Sie ist die wichtigste Vorsorgemaßnahme, die ein Mensch für sich und seine Familie treffen kann — und sie kostet in einfachen Fällen nichts außer etwas Zeit.
Die drei wichtigsten Erkenntnisse dieses Guides: Erstens, ohne Vollmacht entscheidet im Notfall ein Fremder über dein Leben. Zweitens, eine Vollmacht muss schriftlich und unterschrieben vorliegen — mündliche Absprachen gelten nicht. Drittens, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen sich und sollten gemeinsam erstellt werden.
Fang jetzt an. Der beste Zeitpunkt für eine Vorsorgevollmacht war gestern. Der zweitbeste ist heute.



