Was der Notar für eine Vorsorgevollmacht verlangt
Für die Vorsorgevollmacht ist ein Notar nicht vorgeschrieben. Sie wirkt, wenn sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben ist. Trotzdem verlangen Banken, Grundbuchämter und manche Einrichtungen eine Bestätigung von dritter Seite — und ab dort kostet es Geld.
Der Notar kennt dafür zwei Stufen. Bei der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt er nur, dass du persönlich unterschrieben hast; den Inhalt prüft er nicht. Bei der Beurkundung gestaltet und prüft er die gesamte Vollmacht und beurkundet sie. Beide Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dort nach dem Geschäftswert — also nach dem Vermögen, das die Vollmacht abdeckt. Je größer das Vermögen, desto höher die Gebühr.
Notarkosten-Rechner: dein Geschäftswert, deine Gebühr
Trag deinen Geschäftswert ein. Das Ergebnis erscheint sofort — ohne Konto, ohne Zahlung. Unter jedem Ergebnis steht, was der eigene Weg kostet und wie groß die Differenz ist.
Der Geschäftswert ist das Vermögen, das die Vollmacht abdeckt. Ohne Immobilie setzt der Ratgeber meist 10.000 bis 30.000 € an. Das Ergebnis erscheint sofort — kein Konto, keine Zahlung.
Notarielle Unterschriftsbeglaubigung
23,00 €
Gebühr netto, zzgl. 19 % MwSt. — brutto 27,37 €. Der Notar bestätigt nur die Unterschrift, nicht den Inhalt.
Grundlage: KV 25100 GNotKG · 0,2 × 115,00 € (Tabelle B, Stufe bis 25.000 €) = 23,00 €
Vollständige notarielle Beurkundung
115,00 €
Gebühr netto, zzgl. 19 % MwSt. — brutto 136,85 €. Auslagen des Notars kommen hinzu. Der Notar prüft und gestaltet den Inhalt.
Grundlage: KV 21200 GNotKG · 1,0 × 115,00 € (Tabelle B, Stufe bis 25.000 €) = 115,00 €
Notarkosten-Tabelle nach Geschäftswert
Die Tabelle zeigt 12 Geschäftswert-Stufen. Keine Zahl ist abgelesen oder geschätzt: jede Zeile wird gerechnet. Die Spalte Herkunft nennt dafür die Fundstelle im Kostenverzeichnis, den Gebührensatz und die Wertstufe der Tabelle B — und, wo Mindest- oder Höchstbetrag greifen, auch das.
| Geschäftswert | Beglaubigung netto | Beurkundung netto | Beurkundung brutto | Herkunft |
|---|---|---|---|---|
| 5.000 € | 20,00 € | 60,00 € | 71,40 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B → Mindestbetrag 20,00 € KV 21200 · 1,0 × Tabelle B → Mindestbetrag 60,00 € Tabelle B: Stufe bis 5.000 € = 45,00 € |
| 10.000 € | 20,00 € | 75,00 € | 89,25 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B → Mindestbetrag 20,00 € KV 21200 · 1,0 × Tabelle B Tabelle B: Stufe bis 10.000 € = 75,00 € |
| 15.000 € | 20,00 € | 91,00 € | 108,29 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B → Mindestbetrag 20,00 € KV 21200 · 1,0 × Tabelle B Tabelle B: Stufe bis 16.000 € = 91,00 € |
| 20.000 € | 21,40 € | 107,00 € | 127,33 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B KV 21200 · 1,0 × Tabelle B Tabelle B: Stufe bis 22.000 € = 107,00 € |
| 25.000 € | 23,00 € | 115,00 € | 136,85 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B KV 21200 · 1,0 × Tabelle B Tabelle B: Stufe bis 25.000 € = 115,00 € |
| 50.000 € | 33,00 € | 165,00 € | 196,35 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B KV 21200 · 1,0 × Tabelle B Tabelle B: Stufe bis 50.000 € = 165,00 € |
| 75.000 € | 43,80 € | 219,00 € | 260,61 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B KV 21200 · 1,0 × Tabelle B Tabelle B: Stufe bis 80.000 € = 219,00 € |
| 100.000 € | 54,60 € | 273,00 € | 324,87 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B KV 21200 · 1,0 × Tabelle B Tabelle B: Stufe bis 110.000 € = 273,00 € |
| 150.000 € | 70,00 € | 354,00 € | 421,26 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B → Höchstbetrag 70,00 € KV 21200 · 1,0 × Tabelle B Tabelle B: Stufe bis 155.000 € = 354,00 € |
| 200.000 € | 70,00 € | 435,00 € | 517,65 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B → Höchstbetrag 70,00 € KV 21200 · 1,0 × Tabelle B Tabelle B: Stufe bis 200.000 € = 435,00 € |
| 250.000 € | 70,00 € | 535,00 € | 636,65 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B → Höchstbetrag 70,00 € KV 21200 · 1,0 × Tabelle B Tabelle B: Stufe bis 260.000 € = 535,00 € |
| 500.000 € | 70,00 € | 935,00 € | 1.112,65 € | KV 25100 · 0,2 × Tabelle B → Höchstbetrag 70,00 € KV 21200 · 1,0 × Tabelle B Tabelle B: Stufe bis 500.000 € = 935,00 € |
Alle Gebühren netto, zzgl. 19 % MwSt.; die Spalte Beurkundung brutto zeigt die Gebühr mit Umsatzsteuer. Auslagen des Notars (Post, Dokumentenpauschale) sind nicht enthalten. Die Beglaubigung erreicht ihren Höchstbetrag von 70,00 € netto und steigt darüber hinaus nicht mehr — auch nicht bei größerem Vermögen.
25.000 € Geschäftswert ist der Wert, den der Ratgeber für Vermögen ohne Immobilie als typisch nennt. So groß ist dort der Abstand zur notariellen Beurkundung:
Bei 25.000 € Geschäftswert: 95,01 € Differenz — Vollmacht für 19,99 € erstellenBeglaubigung oder Beurkundung — was du wirklich brauchst
Die beiden Stufen leisten Unterschiedliches, und der Unterschied entscheidet über den Preis. Die Beglaubigung bestätigt deine Unterschrift. Das genügt den meisten Banken, und sie bleibt auch bei größerem Vermögen zweistellig: KV 25100 GNotKG deckelt sie bei 70,00 € netto. Die Beurkundung ist die Vollleistung: der Notar berät, gestaltet den Text und haftet dafür. Sie ist bei Immobiliengeschäften in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB) und liegt schnell im dreistelligen bis vierstelligen Bereich.
- Kein Immobilienbesitz, es geht um Gesundheit und Alltag: schriftliche Vollmacht genügt.
- Bankgeschäfte sollen abgedeckt sein: Beglaubigung — vorher bei der Bank nachfragen, welche Form sie akzeptiert.
- Immobilien in Deutschland: Beurkundung ist Pflicht, daran führt kein Weg vorbei.
- Unternehmensbeteiligungen, Auslandsvermögen, absehbarer Streit in der Familie: Beurkundung ist der stärkere Weg.
Die 10-Euro-Alternative beim Betreuungsgericht
Die Option, die in keinem Notar-Preisvergleich auftaucht: das Betreuungsgericht beglaubigt die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht ebenfalls — für pauschal 10 €, unabhängig vom Vermögen. Geregelt ist das in § 6 Betreuungsbehördengesetz (BtBG). Damit kostet die Beglaubigung dort bei 100.000 € Geschäftswert dasselbe wie bei 5.000 € — beim Notar ist es an dieser Stelle 54,60 € netto.
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
- Die Vollmacht ausdrucken und nicht vorher unterschreiben — die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.
- 10 € Gebühr, meist in bar.
- Dauer vor Ort: rund 15 bis 30 Minuten.
Für Immobiliengeschäfte reicht diese Beglaubigung nicht — dort verlangt das Gesetz die notarielle Beurkundung.
Was unser Weg kostet — und wie groß die Differenz ist
Unsere Vollmacht kostet 19,99 €. Du beantwortest die Fragen selbst, das Dokument entsteht daraus und du druckst es aus. Verlangt deine Bank eine Beglaubigung, kommen die 10 € des Betreuungsgerichts dazu — zusammen 29,99 €.
Die Differenz zur notariellen Beurkundung wächst mit dem Vermögen: bei 10.000 € Geschäftswert liegt sie bei 55,01 €, bei 100.000 € bereits bei 253,01 €, bei 500.000 € bei 915,01 € — jeweils gegen die Gebühr nach KV 21200 GNotKG gerechnet, ohne Auslagen und ohne Umsatzsteuer.
Was der Notar dafür zusätzlich leistet, steht oben in Abschnitt 4: Beratung, Gestaltung und Haftung. Wer Immobilien hat, braucht ihn. Wer keine hat, zahlt diesen Aufpreis für eine Leistung, die er nicht in Anspruch nimmt.
Ein Rechenbeispiel bei 100.000 € Geschäftswert — der Stufe, an der die Beurkundung im Ratgeber dreistellig wird:
Bei 100.000 € Geschäftswert: 253,01 € Differenz — Vollmacht für 19,99 € erstellenWoher die Zahlen dieser Seite stammen
Alle Notargebühren dieser Seite — Rechner wie Tabelle — kommen aus dem Gesetz und werden an einer einzigen Stelle im Code gerechnet. Keine Zahl ist abgeschrieben, keine geschätzt. Der Rechenweg ist immer derselbe: Wertstufe der Tabelle B nach § 34 GNotKG, darauf der Gebührensatz der jeweiligen Vorschrift, danach Mindest- und Höchstbetrag.
- KV 25100 GNotKG (Beglaubigung einer Unterschrift): 0,2 — mindestens 20,00 €, höchstens 70,00 €.
- KV 21200 GNotKG (Beurkundungsverfahren): 1,0 — mindestens 60,00 €.
- Tabelle B: Anlage 1 Teil 2 des GNotKG rechnet Notargebühren nach Tabelle B. Ihre Werte stehen in Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG; maßgeblich ist die nächsthöhere Wertstufe („Geschäftswert bis … €"). Beispiel 15.000 €: die Stufe ist 16.000 €, die 1,0-Gebühr 91,00 €, davon 0,2 sind 18,20 € — das liegt unter dem Mindestbetrag, also gilt 20,00 €.
Wie sich das im Alltag anfühlt, steht in unserem Ratgeber Vorsorgevollmacht Notar: Kosten und wann es sich lohnt. Maßgeblich für die Beträge auf dieser Seite ist das Gesetz, nicht der Ratgeber.
Der eigene Preis von 19,99 € kommt aus der Preisquelle des Tools und nicht aus diesem Text. Alle Angaben sind Richtwerte nach GNotKG und keine Rechtsberatung — was ein einzelner Notar ansetzt, sagt dir seine Kostenauskunft (§ 17 GNotKG).


