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Vorsorgevollmacht-Generator14 Min. LesezeitVeröffentlicht: 19. April 2026

Vorsorgevollmacht für 2 Personen: Vordruck, Varianten und rechtliche Fallstricke 2026

Von der Vorsorgevollmacht-Generator Redaktion·Geprüft auf Rechtsstand 2026
Zwei Personen unterschreiben gemeinsam Vorsorgevollmacht-Dokumente auf einem Holztisch — zwei Bevollmächtigte oder Ehepaar-Vollmacht

Wer nach "Vorsorgevollmacht 2 Personen" sucht, meint damit meist zwei grundverschiedene Dinge: Entweder willst du zwei Personen als Bevollmächtigte benennen — also zwei Menschen, die im Ernstfall für dich handeln dürfen. Oder du und dein Partner möchtet euch gegenseitig bevollmächtigen, damit jeder für den anderen einspringen kann. Beides ist rechtlich möglich und sinnvoll — aber die Umsetzung, die Fallstricke und der passende Vordruck unterscheiden sich erheblich.

Diese Seite klärt beide Interpretationen, erklärt die rechtlichen Grundlagen (§ 1814 BGB, § 164 BGB), zeigt dir zwei vollständige, kopierbare Muster und benennt die häufigsten Fehler. Am Ende findest du einen strukturierten Vergleich sowie eine FAQ zu den häufigsten Fragen rund um das Thema "Vorsorgevollmacht und 2 Personen".

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Was bedeutet "Vorsorgevollmacht 2 Personen"? Die 2 Interpretationen

Das Missverständnis beim Suchbegriff entsteht, weil er zwei strukturell unterschiedliche Konstellationen beschreibt:

  • Interpretation A: Ein Vollmachtgeber, zwei Bevollmächtigte. Du erteilst zwei Personen deines Vertrauens — etwa einem Kind und einem Geschwisterkind — gleichzeitig Vollmacht. Beide sollen im Notfall für dich handeln können. Die zentrale Frage: Darf jeder allein agieren (Einzelvertretung) oder müssen beide zustimmen (Gesamtvertretung)?
  • Interpretation B: Zwei Vollmachtgeber bevollmächtigen sich gegenseitig. Du und dein Partner stellt jeweils eigene Vollmachten aus, in denen ihr euch gegenseitig als Bevollmächtigte benennt. Das sind rechtlich zwei separate Dokumente — auch wenn man sie gemeinsam bespricht und gleichzeitig unterschreibt.

Welche Variante die richtige für dich ist, hängt von deiner Lebenssituation ab. In den folgenden Abschnitten werden beide Varianten ausführlich erklärt.

Variante A: Zwei Bevollmächtigte benennen

Du bevollmächtigst in einer einzigen Vollmacht zwei Personen gleichzeitig. Das ist in Deutschland problemlos möglich — § 164 BGB erlaubt die Erteilung von Vollmachten an beliebig viele Personen. Entscheidend ist, wie du die Vertretungsmacht auf die beiden aufteilst.

Einzelvertretung: Jeder darf allein handeln

Bei der Einzelvertretung (auch: Alternativvollmacht) ist jede der beiden bevollmächtigten Personen eigenständig handlungsfähig. Das bedeutet: Person A kann ohne Rücksprache mit Person B einen Arzt konsultieren, Bankgeschäfte erledigen oder Verträge abschließen — und umgekehrt.

Vorteile der Einzelvertretung:

  • Hohe Flexibilität im Alltag — wer erreichbar ist, handelt
  • Keine Handlungsblockade wenn eine Person im Urlaub oder krank ist
  • Schnelle Reaktion in Notfallsituationen möglich

Nachteile der Einzelvertretung:

  • Kein gegenseitiges Korrektiv — jede Person kann allein Fehler machen
  • Bei Streit zwischen den Bevollmächtigten: Beide Handlungen wären rechtlich wirksam, aber widersprüchlich
  • Missbrauchsrisiko höher als bei Gesamtvertretung

Gesamtvertretung: Nur zusammen handlungsfähig

Bei der Gesamtvertretung können die beiden Bevollmächtigten nur gemeinsam handeln. Für jede Entscheidung braucht es die Zustimmung beider. Das entspricht strukturell dem Prinzip aus dem Gesellschaftsrecht (vgl. § 710 BGB für die GbR), wird aber im Vollmachtsrecht durch entsprechende Formulierung im Dokument umgesetzt.

Vorteile der Gesamtvertretung:

  • Gegenseitige Kontrolle — niemand kann allein gravierende Entscheidungen treffen
  • Höhere Sicherheit gegen Missbrauch
  • Geeignet für große Vermögen oder komplexe Situationen

Nachteile der Gesamtvertretung:

  • Kann zur Handlungsblockade führen, wenn eine Person nicht erreichbar ist
  • Tauglichkeit in Notfallsituationen eingeschränkt
  • Erhöhter Koordinationsaufwand im Alltag

Wann welche Form sinnvoll ist

Die Einzelvertretung empfiehlt sich, wenn du zwei gleichberechtigte, vertrauenswürdige Personen hast — etwa zwei erwachsene Kinder, die beide zuverlässig sind und gut miteinander auskommen. Die Gesamtvertretung ist ratsam, wenn du eine gegenseitige Kontrollfunktion möchtest und bereit bist, im Notfall etwas länger auf eine Entscheidung zu warten.

Ein Mittelweg: Du kannst in der Vollmacht festlegen, dass bei alltäglichen Entscheidungen Einzelvertretung gilt, bei bestimmten schwerwiegenden Entscheidungen (z. B. Verkauf einer Immobilie, Zustimmung zu lebenserhaltenden Maßnahmen) aber Gesamtvertretung erforderlich ist.

Variante B: Gegenseitige Ehepartner-Vollmacht

Viele Ehepaare möchten sich gegenseitig absichern: Wenn einer von beiden erkrankt oder verunglückt, soll der andere sofort handlungsfähig sein — ohne erst ein Betreuungsverfahren zu durchlaufen.

Wichtig zu verstehen: Es gibt keine gemeinsame Vollmacht für Eheleute. Eine Vollmacht ist immer eine einseitige Erklärung — du bevollmächtigst jemanden, nicht umgekehrt. Für eine gegenseitige Absicherung müssen also zwei Vollmachten ausgestellt werden:

  • Du erstellst deine Vorsorgevollmacht und benennst deinen Partner als Bevollmächtigten.
  • Dein Partner erstellt seine eigene Vorsorgevollmacht und benennt dich als Bevollmächtigten.

Beide Vollmachten sind rechtlich vollständig unabhängig. Du kannst sie gleichzeitig aufsetzen und unterschreiben — aber du musst beide Dokumente separat verfassen, unterschreiben und aufbewahren.

Für Eheleute kann es sinnvoll sein, als Ersatzbevollmächtigte jeweils ein gemeinsames Kind oder eine andere Vertrauensperson einzutragen — für den Fall, dass auch der Partner nicht mehr handlungsfähig ist. Mehr zu diesem Thema findest du in unserem Artikel zur Vorsorgevollmacht für Ehepartner.

Vordruck Variante A: "Zwei Bevollmächtigte" (Einzelvertretung)

Der folgende Vordruck eignet sich für die Benennung von zwei Bevollmächtigten mit Einzelvertretungsrecht. Ersetze alle Platzhalter in eckigen Klammern durch echte Angaben und unterschreibe eigenhändig mit Datum und Ort.

VORSORGEVOLLMACHT — ZWEI BEVOLLMÄCHTIGTE (EINZELVERTRETUNG)

Ich, [VOLLSTÄNDIGER NAME DES VOLLMACHTGEBERS],
geboren am [GEBURTSDATUM], in [GEBURTSORT],
wohnhaft [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE],

erteile hiermit Vorsorgevollmacht an:

1. Bevollmächtigte/r:
[VOLLSTÄNDIGER NAME],
geboren am [GEBURTSDATUM], in [GEBURTSORT],
wohnhaft [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE],
(nachfolgend: Erste/r Bevollmächtigte/r)

2. Bevollmächtigte/r:
[VOLLSTÄNDIGER NAME],
geboren am [GEBURTSDATUM], in [GEBURTSORT],
wohnhaft [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE],
(nachfolgend: Zweite/r Bevollmächtigte/r)

§ 1 UMFANG DER VOLLMACHT
Diese Vollmacht gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung und bleibt auch
dann wirksam, wenn ich geschäftsunfähig werde (§ 1814 BGB). Sie umfasst:

A. Gesundheitssorge und medizinische Angelegenheiten
— Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Ablehnung und Widerruf (§ 630d BGB)
— Entbindung von der Schweigepflicht; Einsicht in Krankenunterlagen
— Unterbringung in Kliniken, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen
— Einwilligung in Maßnahmen mit erheblichem Gesundheitsrisiko (§ 1829 BGB)

B. Vermögens- und Finanzangelegenheiten
— Verwaltung aller Bank- und Sparkonten; Verfügung über Guthaben
— Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen aller Art
— Vertretung gegenüber Behörden, Ämtern und Gerichten
— Immobilienverwaltung (kein Verkauf ohne notarielle Beurkundung)

C. Persönliche Angelegenheiten
— Entscheidung über Wohn- und Aufenthaltsort
— Verwaltung von Post und elektronischer Kommunikation
— Vertretung in allen sonstigen Angelegenheiten

§ 2 VERTRETUNGSREGELUNG
Beide Bevollmächtigte können unabhängig voneinander und ohne gegenseitige
Abstimmung handeln (Einzelvertretung). Jeder ist gegenüber Dritten
(Ärzten, Banken, Behörden) allein vertretungsberechtigt.

§ 3 RANGFOLGE
Bei Verhinderung der/des Ersten Bevollmächtigten tritt die/der Zweite
Bevollmächtigte in gleicher Weise an seine/ihre Stelle.

§ 4 WIDERRUF
Diese Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange ich dazu
geschäftsfähig bin. Der Widerruf bedarf der Schriftform.

Ort, Datum: ________________, den ______________

_____________________________
Eigenhändige Unterschrift

Vordruck Variante B: "Gegenseitige Ehepartner-Vollmacht"

Diesen Vordruck füllst du und dein Partner jeweils separat aus — einmal für dich, einmal für deinen Partner. Der Text ist identisch, nur die Namen sind getauscht. Beide Dokumente müssen getrennt unterschrieben werden.

VORSORGEVOLLMACHT — EHEPARTNER-VOLLMACHT

Ich, [DEIN VOLLSTÄNDIGER NAME],
geboren am [DEIN GEBURTSDATUM], in [DEIN GEBURTSORT],
wohnhaft [DEINE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE],

erteile hiermit Vorsorgevollmacht an meinen Ehepartner / meine Ehepartnerin:

[NAME DES PARTNERS / DER PARTNERIN],
geboren am [GEBURTSDATUM], in [GEBURTSORT],
wohnhaft [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE],
(nachfolgend: Bevollmächtigte/r)

Ersatzbevollmächtigte/r (für den Fall der Verhinderung):
[NAME DER ERSATZPERSON],
geboren am [GEBURTSDATUM], in [GEBURTSORT],
wohnhaft [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE],

§ 1 UMFANG DER VOLLMACHT
Diese Vollmacht gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung und bleibt auch
dann wirksam, wenn ich geschäftsunfähig werde (§ 1814 BGB). Sie umfasst:

A. Gesundheitssorge und medizinische Angelegenheiten
— Einwilligung, Ablehnung und Widerruf ärztlicher und pflegerischer Maßnahmen
— Entbindung von der Schweigepflicht; Akteneinsicht
— Entscheidung über stationäre Aufnahme in Kliniken oder Pflegeheimen
— Einwilligung in Maßnahmen mit erheblichem Risiko für Leib und Leben (§ 1829 BGB)

B. Finanz- und Vermögensangelegenheiten
— Verfügung über alle Konten, Sparanlagen und Depots
— Abschluss und Kündigung von Verträgen
— Steuerliche Angelegenheiten; Vertretung gegenüber Finanzämtern
— Vertretung gegenüber Versicherungen und Sozialbehörden

C. Wohn- und Aufenthaltsangelegenheiten
— Entscheidung über Wohnort und Wohnverhältnisse
— Kündigung und Anmietung von Wohnraum

D. Sonstige Angelegenheiten
— Vollständige Vertretung in allen nicht genannten Bereichen

§ 2 BEFREIUNG VON § 181 BGB
Die bevollmächtigte Person ist ausdrücklich von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit und darf daher auch Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter vornehmen.

§ 3 ERSATZBEVOLLMÄCHTIGUNG
Bei dauerhafter Verhinderung des Bevollmächtigten (Tod, eigene
Geschäftsunfähigkeit) übernimmt die/der Ersatzbevollmächtigte
alle Aufgaben und Rechte dieser Vollmacht in gleichem Umfang.

§ 4 WIDERRUF
Diese Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange ich
dazu geschäftsfähig bin. Der Widerruf bedarf der Schriftform.
Im Fall meines Todes erlischt diese Vollmacht automatisch,
sofern ich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt habe.

Ort, Datum: ________________, den ______________

_____________________________
Eigenhändige Unterschrift

Hinweis: Für Immobiliengeschäfte ist zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich. Der obige Vordruck reicht für alle anderen Bereiche aus. Wenn du die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren möchtest, kannst du das auch ohne notarielle Beurkundung tun.

Die rechtlichen Fallstricke bei 2 Personen

Sobald zwei Personen in einer Vollmacht auftauchen — egal ob als zwei Bevollmächtigte oder als gegenseitig bevollmächtigte Eheleute — entstehen spezifische rechtliche Risiken, die du kennen musst.

Konflikte zwischen zwei Bevollmächtigten: Wer hat recht?

Das ist der heikelste Punkt bei der Benennung zweier Bevollmächtigter mit Einzelvertretungsrecht: Wenn Person A eine Entscheidung trifft und Person B gleichzeitig eine andere, sind beide Entscheidungen nach außen hin wirksam. Gegenüber Dritten (Ärzten, Banken) können sich dadurch widersprüchliche Anweisungen ergeben.

Das Gesetz enthält für diesen Fall keine automatische Lösung. Es gibt keinen Mechanismus, der eine Entscheidung der anderen automatisch vorrangig stellt. Wenn zwei bevollmächtigte Kinder streiten und der eine sagt "Verlegt Mama in ein Pflegeheim" und der andere sagt "Mama bleibt zu Hause", kann im schlimmsten Fall ein Betreuungsgericht eingeschaltet werden — was du durch die Vollmacht eigentlich verhindern wolltest.

Lösung: Entweder Gesamtvertretung wählen (beide müssen zustimmen) oder im Vollmachtstext eine klare Rangfolge und Schlichtungsregel festlegen.

Kontrollbevollmächtigter als zusätzliche Sicherheit

Bei der Benennung von zwei Bevollmächtigten kann es sinnvoll sein, zusätzlich einen sogenannten Kontrollbevollmächtigten einzusetzen. Diese Person hat nicht die Aufgabe, selbst zu handeln — sondern die Handlungen der beiden Bevollmächtigten zu überwachen. Der Kontrollbevollmächtigte kann bei Streit oder Zweifeln eingreifen und, wenn nötig, die Vollmacht widerrufen.

Das ist kein eigenes Rechtsinstitut, das BGB regelt es nicht explizit — aber es ist rechtlich zulässig und in der Praxis bewährt. Für mehr Details dazu empfehlen wir unseren Artikel zum Kontrollbevollmächtigten.

Unterschiedliche Meinungen bei Gesamtvertretung

Bei der Gesamtvertretung kann eine Person effektiv als "Veto-Inhaber" fungieren. Wenn einer der Bevollmächtigten nicht erreichbar ist oder sich weigert, zuzustimmen, ist die andere Person handlungsunfähig. Das kann in Notfallsituationen fatal sein.

Einige Lösungsansätze für dieses Problem:

  • Gesamtvertretung nur für bestimmte besonders schwerwiegende Entscheidungen (z. B. lebenserhaltende Maßnahmen, Immobilienverkauf), Einzelvertretung für den Rest
  • Eine Regelung, dass bei Unerreichbarkeit einer Person die andere allein entscheiden darf (Notfallklausel)
  • Klare Definition, was "Verhinderung" bedeutet und wer das feststellt

Wann mehrere Bevollmächtigte wirklich sinnvoll sind

Zwei Bevollmächtigte zu benennen ist nicht automatisch besser als einer. Es erhöht die Komplexität und das Konfliktpotenzial. Folgende Situationen sprechen dafür:

  • Zwei Kinder sollen gleichberechtigt sein: Du willst keines deiner Kinder bevorzugen und gleichzeitig Ressentiments innerhalb der Familie vermeiden.
  • Spezialisierung: Kind A ist in der Nähe und übernimmt medizinische und persönliche Entscheidungen; Kind B wohnt weit entfernt aber kennt sich mit Finanzen aus — du kannst beiden unterschiedliche Bereiche zuweisen.
  • Gegenseitige Absicherung: Falls ein Bevollmächtigter selbst erkrankt, ist der andere sofort einsatzbereit.
  • Sicherheitsbedenken: Du traust einer einzelnen Person nicht vollständig — zwei Personen, die gemeinsam entscheiden müssen, bieten mehr Schutz.

Für unkomplizierte Situationen mit einer klaren Vertrauensperson empfiehlt es sich dagegen, bei einem einzigen Bevollmächtigten zu bleiben und eine Ersatzperson zu benennen. Mehr dazu im Artikel zur Vorsorgevollmacht für mehrere Personen.

Steuerliche Aspekte bei 2 Personen

Das Thema Steuern spielt bei der Vorsorgevollmacht eine kleinere Rolle als oft befürchtet — aber es gibt Punkte, die du kennen solltest.

Bei Eheleuten gilt: Handlungen, die ein Ehepartner aufgrund der Vollmacht für den anderen vornimmt — etwa die Verwaltung gemeinsamen Vermögens — lösen keine Schenkungssteuer aus. Das Güterrecht (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) regelt die Eigentumsverhältnisse, und Vollmachten berühren das Eigentum selbst nicht.

Bei fremden Dritten als Bevollmächtigten: Wenn eine nicht verwandte oder nicht verheiratete Person aufgrund der Vollmacht Vermögenswerte überträgt oder verwaltet, kann unter Umständen Schenkungssteuer entstehen — aber nur, wenn tatsächlich Werte übertragen werden. Die Vollmacht selbst ist steuerlich neutral.

Wichtig: Eine Vollmacht erlaubt dem Bevollmächtigten nur das Handeln im Namen des Vollmachtgebers — sie überträgt kein Eigentum. Erst wenn tatsächlich Vermögen den Eigentümer wechselt (Schenkung, Übertragung), können steuerliche Fragen entstehen.

Vergleich: 1 vs. 2 vs. 3 Bevollmächtigte

Aspekt 1 Bevollmächtigter 2 Bevollmächtigte 3 Bevollmächtigte
Komplexität Gering Mittel Hoch
Missbrauchsrisiko Mittel Niedrig (bei Gesamtvertretung) Sehr niedrig
Handlungsfähigkeit im Notfall Sehr gut Gut (Einzelvertretung) / Mittel (Gesamtvertretung) Mittel bis schlecht
Konfliktpotenzial Keins Mittel Hoch
Empfohlen wenn Klare Vertrauensperson vorhanden Zwei gleichberechtigte Kinder, Sicherheitsbedarf Sehr großes Vermögen, Gremienentscheidungen gewünscht
Dokument-Aufwand 1 Vollmacht 1 Vollmacht (zwei Namen) 1 Vollmacht (drei Namen)

Was bei Tod eines der beiden Vollmachtgeber passiert

Diese Frage betrifft Variante B — die gegenseitige Ehepartner-Vollmacht. Was passiert, wenn einer der beiden stirbt?

Die Antwort ist eindeutig: Die eigene Vollmacht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers. Das bedeutet: Wenn du stirbst, erlischt deine Vollmacht — dein Partner kann nicht mehr in deinem Namen handeln (dafür gibt es das Erbrecht). Die Vollmacht deines Partners aber, in der er oder sie dich als Bevollmächtigten benannt hat, bleibt vollständig bestehen. Du bist nach seinem oder ihrem Tod weiterhin bevollmächtigt, in seinem oder ihrem Namen zu handeln — so lange, bis die Vollmacht widerrufen wird oder der Partner wieder handlungsfähig ist.

Das ist ein wichtiger Punkt: Eine Vorsorgevollmacht erlischt nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, es ist ausdrücklich so geregelt. Wenn du möchtest, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt (z. B. um Beerdigungskosten zu bezahlen oder das Konto bis zur Erbschaftsregelung zu verwalten), kannst du das explizit im Dokument festhalten. Mehr dazu in unserem Artikel zur Vorsorgevollmacht für mehrere Personen.

Die 5 häufigsten Fehler bei Vorsorgevollmacht mit 2 Personen

  1. Keine Regelung der Vertretungsart: Du benennst zwei Personen, schreibst aber nicht, ob sie einzeln oder gemeinsam handeln dürfen. Im Zweifel gilt Einzelvertretung — aber das sorgt für Unklarheit. Immer explizit formulieren.
  2. Kein Ersatzbevollmächtigter: Wenn eine von zwei bevollmächtigten Personen stirbt oder dauerhaft erkrankt, hast du noch eine — aber wenn die zweite auch ausfällt, stehst du ohne Absicherung da. Mindestens eine Ersatzperson benennen.
  3. Verwechslung von gemeinsamer Vollmacht und zwei separaten Vollmachten: Eheleute glauben manchmal, ein gemeinsam unterschriebenes Dokument reiche. Nein — jede Vollmacht muss separat ausgestellt und von der jeweiligen Person eigenhändig unterschrieben werden.
  4. § 181 BGB vergessen: Ohne explizite Befreiung von § 181 BGB darf der Bevollmächtigte keine Rechtsgeschäfte vornehmen, bei denen er auf beiden Seiten steht. Das ist bei Eheleuten besonders relevant. Befreiung immer explizit aufnehmen.
  5. Keine Aufbewahrungsstrategie: Die Vollmacht liegt in der Schublade und niemand weiß, wo sie ist. Im Ernstfall können Ärzte, Banken oder Pflegepersonal nicht darauf zugreifen. Lösung: Originale sicher aufbewahren, eine Kopie bei der bevollmächtigten Person, und optional: Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister.

FAQ: Vorsorgevollmacht 2 Personen

Kann ich meiner Frau und meinem Sohn gleichzeitig Vollmacht erteilen?

Ja, das ist problemlos möglich. Du kannst beliebig viele Personen bevollmächtigen. Lege aber unbedingt fest, ob sie einzeln oder gemeinsam handeln dürfen — und wer im Streitfall das letzte Wort hat.

Gilt eine Vollmacht automatisch für beide Eheleute?

Nein. Die Ehe verleiht dem Partner keine automatische Handlungsvollmacht — auch nicht bei Geschäftsunfähigkeit. Ohne eine ausdrücklich erteilte Vorsorgevollmacht muss ein Gericht einen Betreuer bestellen. Auch Eheleute brauchen eine ausdrückliche, schriftliche Vollmacht.

Was passiert, wenn sich die beiden Bevollmächtigten nicht einigen können?

Bei Einzelvertretung sind beide Entscheidungen rechtswirksam — das kann zu widersprüchlichen Handlungen führen. Bei Gesamtvertretung ist ohne Einigung kein Handeln möglich. Empfehlung: Im Vollmachtstext eine Schlichtungsregel verankern, oder einen Kontrollbevollmächtigten einsetzen, der im Streitfall entscheidet.

Muss ich für jede Vollmacht einen Notar aufsuchen?

Nein — für die meisten Lebensbereiche (Gesundheit, Finanzen, Wohnen) reicht eine formlos unterschriebene Vollmacht. Lediglich für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Wenn du die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren möchtest, geht das auch ohne Notar.

Kann ich die Vollmacht auf bestimmte Bereiche aufteilen — also Person A für Gesundheit, Person B für Finanzen?

Ja, das ist möglich und in manchen Konstellationen sehr sinnvoll. Du kannst in der Vollmacht explizit festlegen, welche Person für welche Bereiche zuständig ist. Achte darauf, dass du alle Bereiche abdeckst und keine Lücken entstehen.

Meine Kinder wohnen in verschiedenen Städten. Ist eine Vollmacht mit zwei Bevollmächtigten trotzdem sinnvoll?

Grundsätzlich ja — aber Einzelvertretung ist dann fast immer die bessere Wahl. Wenn ein Kind in Hamburg und das andere in München lebt und beide für eine Entscheidung zustimmen müssten (Gesamtvertretung), entsteht unnötige Verzögerung. Bei Einzelvertretung kann das Kind, das näher an dir ist oder gerade erreichbar ist, sofort handeln.

Was kostet eine notarielle Beurkundung für eine Vollmacht mit zwei Bevollmächtigten?

Die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht kostet zwischen 70 und 200 Euro, abhängig vom Notar und dem Vermögenswert. Für die Mehrheit der Menschen — ohne Immobilien oder großes Vermögen — ist die notarielle Beurkundung nicht zwingend. Eine einfache Vollmacht mit eigenhändiger Unterschrift ist ausreichend und kostenlos.

Erlischt die gegenseitige Vollmacht von Eheleuten bei einer Scheidung automatisch?

Nein — eine Vollmacht erlischt nicht automatisch durch Scheidung oder Trennung. Sie muss ausdrücklich widerrufen werden. Wenn du dich trennst, solltest du deine Vorsorgevollmacht daher unverzüglich widerrufen und eine neue ausstellen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und dem ehemaligen Partner sowie allen relevanten Stellen (Arzt, Bank) mitgeteilt werden.

Du möchtest eine rechtssichere, auf deine Situation zugeschnittene Vorsorgevollmacht erstellen? Der Vorsorgevollmacht-Generator führt dich Schritt für Schritt durch alle relevanten Fragen — inklusive der Benennung von zwei Bevollmächtigten, der Wahl zwischen Einzel- und Gesamtvertretung und der Option für einen Kontrollbevollmächtigten. Außerdem kannst du deine Vorsorgevollmacht zusammen mit einer Patientenverfügung und einem Notfallausweis als Bundle erstellen — für umfassende Vorsorge aus einer Hand.

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